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Den Bock zum Gärtner gemacht: Medizincontroller kritisieren Reform der Krankenhausfinanzierung

Was ist passiert

Ende Juni hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung eine neue Stellungnahme vorlegt. In dieser geht es um eine Potenzialanalyse der geplanten Krankenhausreform anhand exemplarischer Erkrankungen (Tumorerkrankungen, Schlaganfälle und Endoprothetik) (Direkt-Link zur 5. Stellungnahme (pdf)). Kurz zusammengefasst postuliert die Regierungskommission:

Aus der Datenanalyse wird deutlich, dass bei Krebs durch eine Erstbehandlung in zertifizierten Krankenhäusern, bei Schlaganfällen durch eine Konzentration der Schlaganfall‐Akutversorgung auf Stroke Units und in der Endoprothetik durch eine Konzentration auf spezialisierte Kliniken viele Lebensjahre gerettet und Todesfälle sowie unnötige Revisionsoperationen vermieden werden können. Die Potenzialanalyse ergibt, dass eine Spezialisierung und Konzentration der Gesundheitsversorgung durch evidenzbasierte Mindestvoraussetzungen der Strukturqualität erhebliche Potenziale zur Verbesserung der Behandlungsergebnisse und ‐qualität bietet. Aufgrund der sehr hohen Krankenhausdichte in Deutschland müssen dabei keine wesentlichen Einschränkungen der Erreichbarkeit in Kauf genommen werden. Aus der gegenwärtigen Situation, in der Krankenhäuser mit wenigen Ausnahmen potenziell alle Leistungen erbringen können, resultieren Qualitätsdefizite, eine erhöhte Morbidität und Mortalität, aber auch vergleichsweise hohe Kosten und ein weniger effizienter Personaleinsatz.

Wer neu im Thema ist kann hier noch einmal die initialen Empfehlungen der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausstruktur nachlesen

Und hier den letzten Stand, nachdem die Bundesländer in die konkreten Planungen einbezogen wurden:

Die Datengrundlage ihrer aktuellen Stellungnahme bilden laut Regierungskommission

Routinedaten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV‐Routinedaten), Daten aus den verpflichtenden Qualitätsberichten der Krankenhäuser (mit Daten aus dem Jahr 2021) sowie Daten von medizinischen Registern und Fachgesellschaften (Krebsregister, Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) und der Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH)). Die Analysen wurden unterstützt durch eine Kooperation mit dem GKV‐Spitzenverband (GKV‐SV), dem AOK‐Bundesverband, dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) sowie in einzelnen Fallbeispielen weiteren Beteiligten (siehe unten).

Für die das Thema Schlaganfallversorgung wurden wesentliche Informationen zudem aus der hessischen QUASCH-Studie von 2022 bezogen, die man hier einsehen kann: Link

Unter dem Titel „Wenn die Wahrheit zwei Seiten hat. Kritische Würdigung der Analyse der Regierungskommission zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung – Potentialanalyse Anhand exemplarischer Erkrankungen“ hat die Medizincontrollerin Erika Raab, die nicht nur Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau (Link) und Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (Link) ist, sondern auch einen Lehrauftrag an der Medical School Hamburg hat (Link) Seminararbeiten ihrer Studenten zu einer ausführlichen Stellungnahme zusammengefasst und erweitert, die mit durchaus relevantem Medienecho und von verschiedenen Krankenhausgesellschaften (z.B. bei LinkedIn)

und auch vom Marburger Bund

aufgenommen und weiter verbreitet wurden. Die Stellungnahme findet sich mit Pressetext hier: Link und hier als Direkt-Link (pdf).

Tenor der so betitelten „kritischen Würdigung“, die aus einem allgemeinen Teil, einer Abhandlung zum Thema Schlaganfallbehandlung und einer Abhandlung zum Thema Tumormedizin ist, dass die fünfte Stellungnahme der Regierungskommission fehlerhaft ist, insbesondere die angenommenen Todeszahlen durch Fehlbehandlungen und Behandlungen außerhalb spezialisierter Zentren nicht stimmig sind und zweitens stationäre Medizin in Deutschland kein Qualitätsproblem hat, anders als es von der Regierungskommission geäußert wird. Kritisiert wird insbesondere die Fokussierung auf die medizinischen Fachgesellschaften beim Thema Zentren-Zertifizierung.

Was ist das Problem?

Nun ist aber die Ausarbeitung von Frau Raab – zumindest was die Schlaganfallversorgung betrifft – selbst so grob fehlerhaft, dass man diese nicht so stehen lassen kann. Zudem ist die Arbeit ein einzig großer Zirkelschluss bei dem schon vorne klar ist, was hinten rauskommen wird, was dann auch erklärt, warum die üblichen Verdächtigen die Argumente gegen die Krankenhausreform brauchen (Krankenhausgesellschaft, Marburger Bund) die Arbeit gleich für ihre Anliegen benutzen. Beim Thema Tumormedizin kann ich die Behauptungen in der Arbeit nicht ausreichend beurteilen um hier ein Urteil bilden zu können.

Das Thema Schlaganfallversorgung

Sind Zertifizierung durch Fachgesellschaften ein Problem?

Die „kritische Würdigung“ beginnt sehr formal-rechtlich. Die Autorin argumentiert, dass die Fokussierung der Regierungskommission auf Zertifizierungen durch Fachgesellschaften, in deren Zertifizierungskriterien auch Elemente der Krankenhausplanung enthalten sind (wie bei der Zertifizierung der Stroke Units durch die Deutsche Schlaganfallgesellschaft (DSG)), in die Krankenhausplanung der Länder und in die freie Berufsausübung eingreifen würden und damit verfassungsrechtlich schwierig seien. Zudem seien bei der Stroke Unit-Zertifizierung in den DSG-Zertifizierungskriterien Abstandsregelungen für nicht neurologisch geführte Tele-Stroke Units hinterlegt (20 km Mindestabstand), mit der man im wesentlichen unliebsame Konkurrenz unterbinden wolle. Auch das greife in die Planungskompetenz der Länder ein. Zudem seien die Prüfer der DSG in der Regel Chefärzte großer neurologischer Kliniken mit großen Stroke Units und damit nicht unabhängig und unvoreingenommen.

Im Ergebnis finden sich rechtlich bedeutend vier kritische Zertifizierungsmerkmale bei der DSG:

  1. Konkurrenzschutzmerkmale (Abstandsregelung)
  2. keine fachliche Evidenz der Entfernungsangabe zur Ausgrenzung von Zertifizierungskandidaten
  3. Fachliche Ausgrenzung internistischer TeleStroke-Units
  4. Nicht überprüfbare Ermessensspielräume der Auditoren (Interessenskonflikte)

und

Eine Beschränkung durch den Gesetzgeber alleinig auf Stroke Units, die ein Zertifikat einer bestimmten Fachgesellschaft besitzen, grenzt nicht nur Zertifikate anderer Anbieter aus, sondern erfasst auch die Kliniken mit einer internistischen TeleStroke Unit als eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach Art. 14 GG. Daraus leiten sich entsprechende Rechte aus Art. 19 Abs. 4 GG ab. Zudem ist die Berufsfreiheit tangiert (Art. 12 GG).

Als Beispiel wird das STENO-Netzwerk in Bayern aufgeführt, bei dem 21 Kliniken ein neurovaskuläres Netzwerk bilden, davon aber nicht alle DSG-zertifiziert seien, trotzdem ja aber eine Qualitätssicherung durch die Qualitätssicherungskriterien des Netzwerkes stattfinden würde. Dann heißt es:

Durch eine starke Eingrenzung des Zentrumsbegriffs auf normgebende Fachgesellschaften unter Ausgrenzung bestehender qualitativ gleichwertiger Zentren wird der Eindruck erzeugt, dass die Versorgungsqualität durch die Anwendung des engen Zentrumsbegriffs der Regierungskommission gesteigert würde. Eine Auseinandersetzung mit den Qualitätskriterien der unterschiedlichen Zertifizierungen erfolgt nicht.

Die Aussage der Regierungskommission ist irreführend.

Und spätestens da muss man wütend werden: Insbesondere der letzte Satz ist eine harte Behauptung, die schnell zu einer steilen These wird, der die Substanz fehlt.

Stroke Mimics und Stroke Chamäleons: Wozu es neurologisch geführte Stroke Units braucht

Natürlich ist die Behandlungsqualität auf einer nicht-neurologischen Stroke Unit schlechter als auf einer neurologisch geführten. Eine Gleichwertigkeit wird – außerhalb der Stellungnahme von Frau Raab – nirgends behauptet, schon gar nicht von den Autoren des STENO-Netzwerks selber, wenn man sich den zitierten Artikel von Breuer et al durchliest. Hier geht es ganz explizit um ergänzende Einrichtungen in dünn besiedelten Regionen, die in neurologische Netzwerke mit koordinierenden großen neurologischen Kliniken, in die komplexere Fälle weiterverlegt werden und die den Tele-Stroke Units telemedizinisch zur Seite stehen integriert werden. Explizit wird in dem Artikel die DSG-Zertifizierung der Tele-Stroke Units aufgeführt. Auch in der aktuellen DGN-Leitlinie (Ringleb et al) heißt es zu dem Thema:

Die telemedizinische Anbindung regionaler Krankenhäuser an überregionale Stroke-Units kann hier Abhilfe schaffen, was die Versorgung von Schlaganfallpatienten auf dem Land sowie deren Behandlungsaussichten verbessert.

Tele-Stroke Units sind also kein Ersatz, sondern eine Ergänzung neurologisch geführter Stroke Units.

Dass keine Gleichwertigkeit gegeben ist, liegt im Wesentlichen daran, dass es ärztlichem nicht-neurologischem Fachpersonal deutlich schwerer fällt „Stroke Mimics“ und „Stroke Chamäleons“ (also Krankheitsbilder, die wie ein Schlaganfall anmuten, aber keiner sind und Schlaganfälle, die sich untypisch präsentieren) als solche zu erkennen und auf diese zu reagieren und gerade die Behandlung von Komplikationen bei nicht-trivialen Verläufen fachlich auf hohem Niveau zu absolvieren. Stroke Mimics sind häufig, insbesondere in der Prähospitalphase werden viele Erkrankungen fälschlicherweise als Schlaganfall eingeschätzt. In einer Hamburger Arbeit (de Torres et al) von 2012 lag die Rate der vom Rettungsdienst als Schlaganfall eingeschätzten und schlussendlich anders diagnostizierten Patienten bei 38,6%, in einer Arbeit aus den USA aus 2013 (Merino et al) bei 30%, laut Erbguth 2017 ca. 22% (ca. 14% organische Störungen, v.a. Verschlechterung von Residualsymptomen nach Schlaganfall zum Beispiel bei einem Infekt und epileptische Anfälle und ca. 8% funktionelle Syndrome). Diese Patienten werden ohne entsprechende neurologische Expertise auf die Stroke Unit aufgenommen und dort behandelt, was sich mit der Erfahrung von Schlaganfall-Übernahmen aus Krankenhäusern ohne Neurologie deckt. Vor dieser Fehlbehandlung schützt auch die telemedizinische Vorstellung der Patienten nicht, wenn diese schon unter dem bias eines vorliegenden Schlaganfalls erfolgt.

Das Verkennen sich untypisch präsentierender Schlaganfälle ist im Zweifelsfall schlimmer als die nicht-indizierte Überversorgung von Nicht-Schlaganfällen auf Stroke Units und betrifft nach einer Arbeit von Vroomen et al. vor allem junge und weibliche Patienten ohne Schlaganfall-Risikofaktoren (Risiko einer Fehldiagnose 21% vs. 5,8% in der Gesamtpopulation), Patienten mit psychischen Erkrankungen und fachlich schwierig zu erkennende Schlaganfälle wie bestimmte Kleinhirninfarkte. In einer Arbeit von Dupre et al stellten sich die initialen Fehldiagnosen wie folgt dar:

aus: Dupre CM, Libman R, Dupre SI, Katz JM, Rybinnik I, Kwiatkowski T. Stroke chameleons. J Stroke Cerebrovasc Dis. 2014;23:374–378.

Die Thrombolyserate als hochwirksame Akuttherapie ist auf Tele-Stroke Units in der Regel geringer als auf neurologisch geführten Stroke Units (14,2% in der Arbeit von Breuer et al vs. 17,2% in der gesamtdeutschen Schlaganfall-Population bei Belau et al), Thrombektomien können sowieso nur am überregionalen koordinierenden Zentrum erfolgen.

Auch der zweite Punkt ist essentiell: Die richtige Behandlung von Komplikationen von Schlaganfällen. Einfach kann jeder und ja, im Vergleich zu anderen neurologischen Krankheitsbildern braucht es bei unkomplizierten Schlaganfällen wenig neurologischen Sachverstand, große Teile der Schlaganfallabklärung sind im wesentlich kardiologische Fragestellungen. Nur darüber reden wir ja nicht, wir sprechen über die Behandlung und Vermeidung von Komplikationen und über vermeidbare Todesfälle. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei raumfordernden Schlaganfällen bei jüngeren Patienten rechtzeitig die Indikation zur Hemikraniektomie gestellt werden muss, bei Patienten > 60 Jahre ist diese Indikationsstellung deutlich schwieriger, in der Leitlinie heißt es

Besonders in der Altersgruppe >60 Jahren sollten Informationen, welche das biologische Alter des Patienten abschätzen lassen (z. B. prämorbider neurologischer und allgemein gesundheitlicher Status) und Informationen zum Rehabilitationspotenzial und den Behandlungspräferenzen des Patienten (z. B. Patientenverfügung, Familienstruktur) zur Entscheidungsfindung beitragen.

Wie das in einem Zentrum ohne wesentliche neurologische Expertise erfolgen soll bleibt unklar. Auch die Behandlung epileptischer Frühanfälle nach einem Schlaganfall erfordert neurologischen Sachverstand, ebenso die Einschätzung von Schluckstörungen und ihren Folgen und des schon im Leitlinien-Zitat erwähnten Rehabilitationspotenzials.

In der Summe kann eine Behandlung auf einer nicht-neurologischen Stroke Unit also gar nicht gleichwertig sein.

Auch die anderen Punkte von Frau Raab greifen nicht: Es ist schlicht nicht notwendig, in unmittelbarer Nachbarschaft (und eine Entfernung von unter 20 km entspricht einer unmittelbaren Nachbarschaft) eine redundante, im Zweifelsfall aus oben genannten Gründen schlechtere Versorgungsstruktur vorzuhalten. Das hat wenig mit Voreingenommenheit von Prüfern oder mit der freien Berufsausübung (privater oder öffentlicher) Klinikträger zu tun, sondern ist Kernbestandteil der eingangs von Frau Raab geforderten Krankenhausplanung (der Länder). Es war ja explizites Ziel der Regierungskommission eine Skizze einer zukunftsträchtigen und sinnvollen Krankenhausversorgung zu entwerfen abseits von juristischen Winkelzügen mit dem Tenor „aber es ist mein gutes Recht, hier jetzt eine nicht sinnvolle Stroke Unit zu betreiben“.

Verschlimmbesserung at it’s best: Die Kritik an der QUASCH-Studie

Große Teile der „kritischen Würdigung“ nehmen Zweifel an den von der Regierungskommission benutzten Zahlen ein. Die Autorin (oder ihre Student:innen) bedient sich im wesentlichen DRG-Datensätze um eine eigene Rechnung aufzumachen und die Daten der Regierungskommission in Frage zu stellen. Allerdings unterlaufen der Autorin dabei so schwere Fehler, dass es am Ende egal ist, ob die Daten der Regierungskommission stimmen. Die Zahlen der Autorin stimmen umso weniger. Auf aktuelle epidemiologische Studien – die es auch als open access gegeben hätte – wird nicht eingegangen. Aktuelle Daten zur jährlichen Schlaganfallinzidenz in Deutschland liefert zum Beispiel die Arbeit von Belau et al, nach der sich die Zahl der ischämischen Schlaganfälle in Deutschland von 224.989 im Jahr 2016 um 0,95% auf 222.841 im Jahr 2019 reduziert hat. In der Arbeit von Kelly et al werden Schlaganfall-Gesamtzahlen verwendet (also inklusive transitorisch-ischämischer Attacke und Hirnblutungen). Hier findet man einen Anstieg von 306.425 Fällen 2014 auf 318.849 Fälle 2017 mit dann Abfall der Erkrankungszahlen auf 312.692 2019.

aus: Kelly DM, Feld J, Rothwell PM, Reinecke H, Koeppe J. Admission Rates, Time Trends, Risk Factors, and Outcomes of Ischemic and Hemorrhagic Stroke From German Nationwide Data. Neurology. 2022;99(23):e2593-e2604. doi:10.1212/WNL.0000000000201259

Rezidive und Todesfälle: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal …

Nun rechnet die Autorin offenbar lieber mit Schätzwerten von ca. 200.000 Schlaganfällen/Jahr wild herum (wie allerdings auch die Regierungskommission) und begeht dann den kapitalen Fehler DRG-Wiederkehrer (die man nicht neu abrechnen kann) mit klinischen Rezidiven zu verwechseln:

Somit wurden in der Berechnungsgrundlage mindestens (rechnerisch) 28.051 Fälle berücksichtigt, die aufgrund eines Rezidivs einen neuen und somit nicht zu zählenden weiteren Fall eröffnet haben.

und

Die Einbeziehung von Rezidiven in die Gesamtzahl ist in der vorliegenden Studie kritisch zu hinterfragen.

sowie

Rezidive sind Folgeschlaganfallereignisse beim gleichen Patienten und eröffnen einen neuen Krankenhausfall. Wie die Verlegungen stellen sie Dubletten dar. Um den Faktor Mensch zu ermitteln, auf dem der Verteilungsschlüssel berechnet wurde, hätten demnach auch die Rezidive herausgenommen werden müssen.

Ich habe die Textstellen mehrfach gelesen, weil ich kaum glauben konnte, dass hier jemand derart auf dem Holzweg sein kann, aber es scheint ernsthaft so gemeint zu sein. Kernproblem scheint, dass die Autorin beim Abgleich mit DRG-Datensätze bei Verlegung eines Patienten mit einem Schlaganfall (z.B. von einer Akutklinik in ein größeres Zentrum, aber auch von der Akutklinik in eine Rehaklinik) folgerichtig Neuaufnahmen in diesen Sekundär- bzw. Tertiärversorgern herausgerechnet hat (weil es sich ja um den selben Schlaganfall handelt), dies aber auch bei den Rezidiven – also Zweit-Schlaganfällen nach einem Indexereignis – so macht. Und so kann die Antwort nur lauten: Nein, die Einbeziehung von Rezidiven in die Fallzahlen ist nicht kritisch zu hinterfragen, eben weil es um erneute Schlaganfälle geht (für die Patienten sehr oft eine Katastrophe) und nicht um Abrechnungen mit Krankenkassen geht. Und es stellt sich die Frage, wie man sich überhaupt zu dem Thema äußern kann, wenn man diese Banalität nicht verstanden hat, vor allem wenn man bedenkt, dass es bei der Behandlung auf der Stroke Unit neben der Akutbehandlung und Frührehabilitation ganz im wesentlichen um die Schlaganfallursachenabklärung geht, eben um Rezidive zu verhindern.

Auch bei der Schlaganfallsterblichkeit findet sich ein ähnlicher Klopper. Hier rechnet die Autorin von der Zahl der tödlich verlaufende Schlaganfälle einfach mal die Zahl der begleitend codierten palliativmedizinischen Komplexbehandlungen heraus, frei nach dem Motto „wenn Palliativmedizin codiert wurde, kann es ja kein vermeidbarer Todesfall sein“. Auch das ist so abstrus, wenn man die medizinische Behandlungsrealität kennt. Derartige Fallkonstellationen entstehen häufig bei Patienten mit einer Tumorerkrankung, die – meist auf dem Boden einer paraneoplastischen Gerinnungsstörung – einen oder mehrere schwere Schlaganfälle erleiden und so eine zunächst ambulant frühbare onkologische Erkrankung auf einmal in ein end-of-life-care umschlägt. Gerade hier geht es doch um die Frage einer optimalen Schlaganfallbehandlung, damit die Schlaganfallfolgen möglichst gut behandelt werden und die Zahl dieser Schicksalsschläge möglichst klein bleibt. Auch hier – zum Thema Schlaganfallsterblichkeit gäbe es aktuelle epidemiologische – open access – Studien wie von Mar et al.

Ich hoffe weiterhin, dass ich die Autorin hier gründlich missverstanden habe und bitte in diesem Fall um entsprechende Hinweise.

Doppel-Zertifizierungen: Wo die Autorin einen Punkt macht

Die Zertifizierung einer Stroke-Unit durch die DSG berechtigt nicht zur Abrechnung der Leistung. Für die Abrechenbarkeit der Schlaganfallbehandlung kommt es auf die Einhaltung der Mindestvorgaben der Strukturrichtlinien des Medizinischen Dienstes an. Teilweise sind die Vorgaben des Gesetzgebers, beispielsweise in der Einhaltung der Pflegeuntergrenzen strenger als die des Zertifikats.

schreibt die Autorin in ihrer „kritischen Würdigung“. Und sie macht dabei einen wichtigen Punkt. Stand jetzt gibt es für einige – nicht alle – Komplexbehandlungen Zertifizierungen von medizinischen Fachgesellschaften und fast (aber nie ganz) deckungsgleiche Strukturqualitätsanforderungen, die vom Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen der MD-Strukturprüfungen kontrolliert werden. Dies führt – beim Beispiel Schlaganfall – zu unnötigem bürokratischen Mehraufwand, natürlich wäre eigentlich eine Überprüfung der Strukturqualität ausreichend und wünschenswert.

Der Zirkelschluss

Die Arbeit beginnt mit der rhetorischen Frage, ob denn „Krankenhäuser tatsächlich alle Behandlungen durchführen und abrechnen“ könnten, was dann formal-rechtlich mit Bundessozialgerichtsurteilen, Versorgungsaufträgen und Strukturvorgaben des G-BA für bestimmte Behandlungen widerlegt wird. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Strohmannargumente, da diese Grundlagen auch der Regierungskommission bekannt waren, sie zum Beispiel schon in ihrer dritten Stellungnahme immer wieder auf G-BA-Strukturvorgaben eingeht. Worauf die Autorin eigentlich hinauswill, wird schon zu Beginn der „kritischen Würdigung“ am Beispiel der Schlaganfallversorgung deutlich: Den Vorschlägen der Regierungskommission folgend wären Behandlungen vieler Erkrankungen außerhalb von zertifizierten Zentren zukünftig nicht mehr möglich, momentan sind sie es (mit genannten Einschränkungen) aber noch. Dies würde die Leistungserbringung von Häusern, die sich nicht in entsprechenden Zentren befinden einschränken und damit die „freie Berufsausübung“. Und zum erwartbaren Fazit kommt die Autorin dann auch:

Die fünfte Stellungnahme beruht auf einem oberflächlichen Studienprofil. Die ausgewählten Daten sind auffällig eng gefasst und beruhen auf teils veralteten Untersuchungen. Umfassende bereits für Kliniken geltende Qualitätsprüfungen und -sicherungen werden ebenso wenig beleuchtet wie Zahlen, Daten und Fakten zu Krankheits- und Individualebenen – besonders schwer wiegt dabei beispielsweise die Missachtung des Patientenwillens, indem Palliativbehandlungen und Patien- tenverfügungen als potenziell vermeidbare Todesfälle gezählt werden. Dadurch verzerrt das Stellungnahmepapier die Realität.

Eine eingehende Betrachtung dieser Faktoren legt nahe, dass die Untersuchung möglicherweise darauf ausgerichtet war, ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen und damit die umstrittenen Pläne der Kran- kenhausreform wissenschaftlich zu stützen.

Nun kann man diese Behauptung genauso an die Autorin zurückgeben. Die ganzen DRG-Datensätze die bemüht werden, dienen nur dem Zweck die Datengrundlage der Regierungskommission zu delegitimieren, sind dabei aber – wie geschildert zumindest beim Thema Schlaganfall – selbst so fehlerhaft, dass sie nicht zu gebrauchen sind.

Die „kritische Stellungnahme“ endet – ironischerweise – mit einem „Weckruf“. Dieser sieht so aus:

Und auch wenn damit schon klar ist, was Frau Prof. Raab uns in ihrem zweiten angekündigten Teil ihrer Ausarbeitung sagen werden will, dass wir perspektivisch nicht weniger sondern mehr Krankenhauskapazitäten benötigen werden, möchte ich noch einmal auf die dritte Stellungnahme der Regierungskommission verweisen, die genau diese demographische Entwicklung schon thematisiert hat.

Was bleibt also?

Im wesentlichen das nicht arrogant gemeinte sondern bittere Fazit, dass es mitnichten reicht gutes Medizincontrolling zu machen, um bei Krankenhausstrukturpolitik mitreden zu können. Diese „kritische Würdigung“ ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht: Inhaltlich beim Thema Schlaganfallversorgung und bei der Berechnung der Fallzahlen ist die Arbeit grob falsch.

Zweitens bleibt die Erkenntnis das manchen Akteuren jede noch so qualitativ mangelhafte Arbeit als Steilvorlage für die eigenen standespolitischen Ziele recht ist. Warum die Krankenhausgesellschaften erbittert gegen die Krankenhausreform ankämpfen erklärt sich ja noch, was aber den Marburger Bund reitet bleibt mir völlig unklar. Der Buschfunk behauptet, es gehe in erster Linie um die Kränkung bei der Erstellung des Reformpapiers nicht dabei gewesen zu sein. Aber ob das wirklich so eine Fundamentalopposition rechtfertigt?

Wo man weiterlesen kann

Belau MH, Becher H, Riefflin M, et al. The impact of regional deprivation on stroke incidence, treatment, and mortality in Germany. Neurol Res Pract. 2023;5(1):6. doi:10.1186/s42466-023-00232-0

Kelly DM, Feld J, Rothwell PM, Reinecke H, Koeppe J. Admission Rates, Time Trends, Risk Factors, and Outcomes of Ischemic and Hemorrhagic Stroke From German Nationwide Data. Neurology. 2022;99(23):e2593-e2604. doi:10.1212/WNL.0000000000201259

on behalf of CONOCES Investigators Group, Mar J, Masjuan J, et al. Outcomes measured by mortality rates, quality of life and degree of autonomy in the first year in stroke units in Spain. Health Qual Life Outcomes. 2015;13(1):36. doi:10.1186/s12955-015-0230-8

Ringleb PA, Köhrmann M, die Leitlinien-Gruppe. S2e-Leitlinie: Akuttherapie des ischämischen Schlaganfalls: Kurzfassung der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. DGNeurologie. 2022;5(1):17-39. doi:10.1007/s42451-021-00407-6

Weitere Literatur

Breuer L, Erbguth F, Oschmann P, Schwab S. Telemedizin: Flächendeckung und Qualität – kein Widerspruch: Praktische Erfahrungen aus dem Schlaganfallnetzwerk mit Telemedizin in Nordbayern STENO. Nervenarzt. 2017;88(2):130-140. doi:10.1007/s00115-016-0264-0

Erbguth, F. (2017). Stroke Mimics und Stroke Chamäleons – Differenzialdiagnose des Schlaganfalls. Fortschritte Der Neurologie · Psychiatrie, 85(12), 747–764. https://doi.org/10.1055/s-0043-111889

Dupre CM, Libman R, Dupre SI, Katz JM, Rybinnik I, Kwiatkowski T. Stroke chameleons. J Stroke Cerebrovasc Dis. 2014;23:374–378.

Merino JG, Luby M, Benson RT, et al. Predictors of acute stroke mimics in 8187 patients referred to a stroke service. J Stroke Cerebrovasc Dis. 2013;22:e397–e403.

de Torres A, Michahelles A, Hogan B, et al. Reduktion der Door-to-Needle-Zeit durch Patientenübergabe am CT-Tisch – Von der Rettungsliege auf den CT-Tisch. Akt Neurol. 2013;40:462–464.

Vroomen PCAJ, Buddingh MK, Luijckx GJ, De Keyser J. The incidence of stroke mimics among stroke department admissions in relation to age group. J Stroke Cerebrovasc Dis. 2008;17:418–422.

Eine Antwort zu „Den Bock zum Gärtner gemacht: Medizincontroller kritisieren Reform der Krankenhausfinanzierung“

  1. Moin. Die Indikation zur Dekompressionskraniektomie stellt immer noch der Neurochirurg.
    Liebe Grüße aus Niedersachsen
    Jan

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